Amerika-Gedenkbibliothek
geöffnet bis geschlossen bis
Berliner Stadtbibliothek
geöffnet bis geschlossen bis

Amerika-Gedenkbibliothek
Blücherplatz 1, 10961 Berlin

geöffnet bis geschlossen bis
  • Mo – Fr 10.00 – 21.00 Uhr
  • Sa 10.00 – 19.00 Uhr
  • So 11.00 – 17.00 Uhr
Mo – Fr
10.00 – 21.00 Uhr
Sa
10.00 – 19.00 Uhr
So
11.00 – 17.00 Uhr

Kinder & Jugendbibliothek

  • Mo – Fr 13.00 – 19.00 Uhr
  • Sa 10.00 – 19.00 Uhr
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Mo – Fr
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Sa
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So
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Berliner Stadtbibliothek
Breite Straße 30-36, 10178 Berlin

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Berlin-Sammlungen

  • Mo – Sa 10.00 – 19.00 Uhr
Mo – Fr
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Sa
10.00 – 19.00 Uhr

Die ZLB bleibt an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Es findet sonntags keine bibliothekarische Beratung statt.

Anmeldung / Ausleihe

Hier finden Sie alle Informationen Rund um die Themen Anmeldung, Ausleihe, Bibliotheksausweis, Fristen, Gebühren und Rechtsgrundlagen auf einer Seite

Foto von einer Person, die an der Servicetheke in der Bibliothek der Kundin die Bücher verlängert

Die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) ist Mitglied im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB). Über die Webseite www.voebb.de kommen Sie auch zu Ihrem Bibliothekskonto.

E-Books, e-Audios, e-Papers und weitere e-Medien können Sie unter www.voebb.de/digitale-angebote ausleihen.

Auch ohne einen Bibliotheksausweis können Sie die ZLB besuchen und viele Serviceangebote vor Ort nutzen. Wollen Sie aber Medien mit nach Hause nehmen und/oder unser erweitertes Serviceangebot nutzen, benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Um einen Ausweis zu erhalten, kommen Sie am Besten direkt in die ZLB oder nutzen eine der anderen Öffentlichen Bibliotheken Berlins. Mehr dazu finden Sie auf dieser Seite.

Fakten zum Bibliotheksausweis

Junge Frau mit sehr großem Bibliotheksausweis in der Lesehalle der BStB

Für alle Ausweisarten, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung und ggf. einen entsprechenden Nachweis für die Ermäßigung. Für den Lesesaalausweis ist keine Meldeanschrift in Deutschland erforderlich. dgti-Ergänzungsausweise werden in Verbindung mit dem dazugehörigen Ausweisdokument anerkannt.

Die Anmeldung von Erwachsenen erfolgt vor Ort ohne Ausfüllen von Formularen.

Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren, ist eine umgehende Meldung in der ZLB oder in einer der VÖBB-Bibliotheken erforderlich, damit Ihr Konto gesperrt werden kann. Nur so können Sie verhindern, dass Ihr Ausweis unrechtmäßig genutzt wird und Sie für entstehende Schäden haftbar gemacht werden.

Zum Ausstellen eines Ersatzausweises benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung. Für einen Ersatzausweis entsteht ein Entgelt von 2,50 Euro.

Alle Ausweise sind ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig. Online können Sie unter www.voebb.de / Mein Konto das Ablaufdatum einsehen und ggf. verlängern.

Für die Ausweisverlängerung benötigen wir einen gültigen Personalausweis oder Pass in Verbindung mit der polizeilichen Meldebestätigung und gegebenenfalls einen Ermäßigungsnachweis. Bei der Verlängerung entstehen die gleichen Kosten wie bei einer Neuanmeldung.

Online können Sie unter www.voebb.de / Mein Konto Ihren Bibliotheksausweis (E-Mail-Adresse muss dafür im Konto angegeben werden) verlängern. Die Verlängerung ist online ab 31 Tage vor Ablauf der Ausweisgültigkeit möglich. Beim nächsten Bibliotheksbesuch müssen die oben genannten Dokumente vorgelegt werden, um das Konto zu verifizieren.

Hinweis:
Bei Verlängerung des Ausweises ist die weitere Nutzung Ihres Ausweises erst nach Bezahlung aller im Verbund angefallenen Kosten möglich.

Änderungen von persönlichen Daten oder Ihrer Adresse können Sie unter Vorlage der entsprechenden Dokumente (Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebescheinigung) an unseren Servicetheken vor Ort und in allen Bibliotheken im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlin (VÖBB). Die selbständige Änderung im Bibliothekskonto ist nicht möglich.

Ausleihe

Hier finden Sie alle Daten und Fakten rund um die Ausleihe

Sie können maximal 60 Medien gleichzeitig ausleihen.
Die Ausleihe von eMedien (eBooks, eAudios...) ist auf 20 beschränkt.

Bei Überschreitung der Leihfrist wird ein Entgelt berechnet, welches sich nach der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) richtet. Dieses Entgelt beträgt 0,25 Euro (für Kinder und Schüler 0,10 Euro) pro Kalendertag und Medieneinheit. 

Sie haben die Möglichkeit der Leihfristverlängerung.

Service: Mail-Benachrichtigung vor Ablauf der Leihfrist

Wollen Sie zwei Tage vor Ablauf Ihrer Leihfristen per Mail daran erinnert werden? Dann tragen Sie unter www.voebb.de im Menüpunkt "Mein Konto --> E-Mail / SMS" Ihre E-Mail-Adresse ein.

Eine Vorab-Erinnerung als Brief oder SMS ist nicht möglich!

Hinweis:
Dieser Service ist eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Entgelte.

 

Bitte beachten Sie:

Die Ausleihkonditionen der einzelnen VÖBB-Bibliotheken können unterschiedlich sein. Bitte fragen Sie ggf. vor Ort nach!

Medienart/Gerät Anzahl gleichzeitig
entleihbarer
Medien/Geräte
Leihfrist in
Kalendertagen
Bücher, CD-ROMs, Comics, Computerspiele, Diaserien, Disketten, DVD-ROMs, Gesellschaftsspiele, Kassetten, Noten, Schallplatten (BStB), Sprachkurse, EDURINOs 60 28
Blu-rays, DVDs, Hörbücher, Kinder-CDs, Musik-CDs und CD-Beihefte, Videos, Vinyl/Phonothek (AGB) 60 14
Konsolenspiele 5

28

Kunstwerke - davon max. 10 Grafiken, 10 Ölbilder, 5 Plastiken und 5 Fotografien gleichzeitig - keine Ausleihe in den Verbund möglich

20

84

Kamishibai-Theater 2

28

Ozobot-Lernroboter, Game&Watch Konsole – keine Ausleihe in den Verbund möglich 2

28

Tonie-Hörfiguren - keine Ausleihe in den Verbund möglich 5 14
Bestseller - keine Vormerkungen/Bestellwünsche oder Bereitstellungen und Verlängerungen möglich! 60 14
Bibliothek der Dinge, BeepBib - keine Ausleihe in den Verbund möglich | Ab 18 Jahren 3 14
     
eBooks 20 21
eAudios, eMusic, eVideo 20 14
eMagazines 20 1
ePapers 20 1-4 Stunden
 
E-Reader - keine Vormerkungen/Bestellwünsche oder Bereitstellungen möglich! | Ab 16 Jahren 1 28
Tablets - keine Vormerkungen/Bestellwünsche oder Bereitstellungen und Verlängerungen möglich! | Ab 18 Jahren 1 28

Bereitgestellte Medien erhalten Sie im Selbstabholbereich. Sie finden die Bereitstellungen unter Ihrem Abholcode. Dieser wird Ihnen online im Bibliothekskonto angezeigt. Außerdem steht er zusätzlich auf jedem Benachrichtigungsschreiben.

Der Abholcode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Ausweisnummer: 123114[56]609
Name: Markus [Mu]ster

Abholcode: 56 Mu

Leihen Sie bereitgestellte Medien bitte direkt an den Terminals im Abholbereich aus.

Bereitstellungen aus der Kinder- und Jugendbibliothek befinden sich im zentralen Abholbereich der AGB.

Wenn Sie eine Bereitstellung nicht entleihen wollen, lassen Sie diese bitte von unseren Mitarbeiter*innen stornieren.

Folgenden Medien können nur an den Serviceplätzen abgeholt werden:

  • Fernleihen
  • Zeitungen und Zeitschriften*
  • Musik-CDs bei denen der Ausgabeort nicht frei wählbar ist (Pflicht-CDs)

* Im Haus Berliner Stadtbibliothek erfolgt die Bereitstellung im Untergeschoss des Lesesaals.

Für die Ausleihe von Medien stehen Ihnen in beiden Häusern mehrere Ausleihterminals zur Verfügung (im Foyer, im Servicebereich, im Bereitstellungsbereich, im Lesesaal, in der Kinder- und Jugendbibliothek und Senatsbibliothek).

Folgende Medien und Geräte können nur an den Serviceplätzen ausgeliehen werden:

  • Fernleihen
  • Bestände der Artothek
  • Bibliothek der Dinge, BeepBib, Tonies
  • Medien, die sich nicht zur automatisierten Verbuchung eignen und durch einen Aufkleber gekennzeichnet sind.
  • E-Reader und Tablets

Vollständigkeit und Schäden
Bitte prüfen Sie den Zustand und die Vollständigkeit der Medien bei der Ausleihe. Melden Sie offensichtliche Mängel sofort den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, damit wir diese vermerken können. Sollten bei der Rückgabe keine Mängel vermerkt sein, müssen wir davon ausgehen, dass Sie als letzter Entleiher den Schaden verursacht haben. Gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) sind wir dann berechtigt, Schadensersatz von Ihnen zu fordern.

Ausleihquittung/ E-Mail
Bitte prüfen Sie, ob alle Medien, die Sie mitnehmen wollen, auf der Quittung vermerkt sind.

Es gibt zwei Arten von Mahnungen:

  • Rückgabeaufforderung: Sollten Sie Ihre Medien nicht fristgerecht abgegeben oder verlängert haben, erhalten Sie 14 Tage nach Leihfristende eine schriftliche, entgeltpflichtige Rückgabeaufforderung.
  • Zahlungsaufforderung: Weist Ihr Bibliothekskonto Kosten von 10,00 Euro oder mehr auf, erhalten Sie 14 Tage nach Entstehen dieser Kosten eine schriftliche Zahlungsaufforderung.

Erfolgt keine Rückgabe bzw. Zahlung, behalten wir uns weitere rechtliche Maßnahmen vor.

Leihfristverlängerung

Verlängerungsmöglichkeiten

  • in der Bibliothek: An den Katalogplätzen oder an den Ausleihterminals können Sie die Leihfristen selbst verlängern. Ein Beleg über die neuen Leihfristen erhalten Sie nur an den Ausleihterminals.
  • im Internet**: Unter www.voebb.de können Sie Ihr Bibliothekskonto verwalten und Leihfristen verlängern.
  • per Mail: Sie können eine Fristverlängerung auch per Mail beantragen. Geben Sie hierfür bitte Ihre Bibliotheksausweisnummer an.

** Hinweis:
Sollte der Web-Service aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen und keine Verlängerung zustande kommen, erfolgt keine Haftung für eine eventuelle Überschreitung der Leihfrist. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an eine VÖBB-Bibliothek.

Zeitpunkt. Häufigkeit. Ausnahmen.

Zeitpunkt 
Eine Leihfristverlängerung ist erst nach der Hälfte der aktuellen Leihfrist möglich. Die neue Leihfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Verlängerung.

Häufigkeit
Sie können die Leihfrist  zweimal verlängern, vorausgesetzt es liegt keine Vormerkung vor und Ihr Bibliothekskonto ist nicht gesperrt. Medien, die Sie bereits zweimal verlängert haben, können Sie in einer der VÖBB-Bibliotheken neu ausleihen.

Ausnahmen
Artotheksbestände
Plastiken, Fotografien, Grafiken und Ölbilder aus der Artothek sind nach der ersten dreimonatigen Ausleihfrist zweimal um 28 Tage verlängerbar. Eine Neuausleihe ist möglich.

Bestseller
Tablets

Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit, um die Medien und Geräte möglichst vielen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Fernleihen
Sollte eine Verlängerung nicht schon bei der Ausleihe ausgeschlossen sein, sind Fernleihen unter Vorbehalt* max. zweimal verlängerbar. Eine Neuausleihe ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Fernleihe

*Die Verlängerung von Fernleihen erfolgt immer nur unter Vorbehalt. Wir behalten uns vor, die Leihfrist jederzeit zu verkürzen, sollte die Lieferbibliothek der Verlängerung widersprechen bzw. den Titel wegen einer Vormerkung zurückfordern.

Neuausleihe

Zur Neuausleihe müssen die Medien in der ZLB oder in einer anderen angeschlossenen Bibliothek des VÖBBs vorgelegt werden.

Eine Neuausleihe ist nur mit Ihrem Bibliotheksausweis und dem Passwort möglich.

Verspätete Verlängerung

Ist die Leihfrist zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits überschritten, wird ein Entgelt berechnet. Dieses Entgelt beträgt 0,25 Euro bzw. für Kinder und Schüler 0,10 Euro pro versäumten Kalendertag und Medieneinheit.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Bibliothekskonto mit dem entsprechenden Betrag erst nach der Verlängerung der Medien belastet wird und Ihr Benutzerkonto für Ausleihen in der Zentral- und Landesbibliothek ab einer Entgelthöhe von 10,00 Euro, bei Kindern und Schüler*innen ab 5,00 Euro gesperrt ist.

E-Mail-Benachrichtigung vor Ablauf der Leihfrist

Wollen Sie zwei Tage vor Ablauf Ihrer Leihfristen per E-Mail daran erinnert werden? Dann melden Sie sich unter www.voebb.de in Ihrem Bibliothekskonto an und klicken Sie dort auf "E-Mail / SMS" um Ihre E-Mail-Adresse einzutragen.

Eine Vorab-Erinnerung als Brief oder SMS ist nicht möglich!

Hinweis:
Die Vorab-Erinnerung eine freiwillige Zusatzleistung. Bei Nichterhalt der E-Mail besteht kein Anspruch auf Stornierung der Entgelte.

Bestellung

Bestellmöglichkeiten: Abhängig vom Standort (Magazin, Freihand) und Ausleihstatus (verfügbar, entliehen, nicht im Regal) bieten wir Ihnen unterschiedliche Bestellmöglichkeiten an. Unsere Angebote sind teilweise kostenpflichtig (wird bei Bestellaufgabe angezeigt). Ihr Bibliothekskonto wird erst bei Bereitstellung mit den entsprechenden Entgelten belastet.

Sie können Ihre Bestellungen vor Ort an den Katalogen oder von zu Hause über www.voebb.de aufgeben. Hierzu benötigen Sie Ihren Bibliotheksausweis und Ihr Passwort.

Folgen Sie nach erfolgreicher Suche einfach über den Button „Bestellen/Vormerken“ ganz rechts auf der Seite dem Bestellablauf. Die Bestellung wird dann in der Benutzerkonto-Übersicht angezeigt.

Eine Magazinbestellung wird Ihnen bei unseren verfügbaren Magazinbeständen angeboten. Diese Bestände sind nicht frei zugänglich und sind nur über die Bestellfunktion erhältlich.

Kosten: kostenlos

Liegefrist: 6 Kalendertage

Erledigungszeit: in der Regel nach 30 Minuten

Außenmagazinbestellungen werden Montag - Freitag ab 15 Uhr an ihrem gewünschten Standort der ZLB bereitgestellt. Die Info, wann ihre Bereitstellung abholbereit ist finden Sie in ihrem Konto unter www.voebb.de

Bestellwünsche sind Bestellungen aus verfügbaren Freihandbeständen.**  
Diese Bestände sind frei zugänglich und können während der Öffnungszeiten direkt aus dem Regal entnommen und ausgeliehen werden.
Ein Bestellwunsch ist nicht auf die Bestände der Bibliothek möglich, in der Sie sich gerade befinden.

Kosten: 1,00 Euro

Liegefrist: 12 Kalendertage

Erledigungszeit: Bestellwünsche werden von Montag bis Freitag einmal täglich bearbeitet. 

**Dies ist keine automatische Reservierung. Es ist möglich, dass das Exemplar von einem anderen Besucher oder einer anderen Besucherin ausgeliehen wird, bevor der Bestellwunsch bearbeitet werden kann.
In diesem Fall können wir den Bestellwunsch nicht positiv bearbeiten. Es entstehen Ihnen keine Gebühren. 

Vormerkungen sind Bestellungen auf entliehene oder aus anderen Gründen (Einarbeitung, Transport, Reparatur) zur Zeit nicht verfügbaren Medien unabhängig von Ihren Standorten (Magazin, Freihand).

Kosten: 1,00 Euro

Liegefrist: 12 Kalendertage

Erledigungszeit: Bei Vormerkungen ist die Erledigungsfrist abhängig von dem Grund der Nicht-Verfügbarkeit.

  • Beim Ausleihstatus „ausgeliehen“, können Sie bei Bestellaufgabe sehen, bis wann der Titel ausgeliehen ist. Anhand dieser Daten können Sie eine ungefähre Erledigungszeit ermitteln. Diese kann sich aber durch frühzeitige Abgabe oder Überziehung der Leihfrist verkürzen oder verlängern.
  • Beim Ausleihstatus „Nicht im Regal“ ist die Erledigungszeit nicht genau kalkulierbar. Fragen Sie ggf. an unseren Serviceplätzen oder Informationsplätzen nach.

Zeitschriften und Zeitungen sind nicht entleihbar. Davon ausgenommen sind die Zeitschriften der Kinder- und Jugendbibliothek und die "Burda".

Tipp:
In den Stadtbibliotheken sind im Normalfall alle Zeitschriften entleihbar (ausgenommen sind meist nur die aktuellsten Ausgaben).

Die Zeitschriften sind jeweils nach den Fachgebieten an den beiden Standorten aufgestellt. Der aktuelle Jahrgang (bei Zeitungen meist nur das aktuelle Heft) steht im Freihandbereich.

Die älteren Jahrgänge können zur Einsicht bestellt werden. Alle Jahrgänge, die älter als 5 Jahre sind, stehen im Magazin am Standort Berliner Stadtbibliothek.

kein Transport zwischen den Häusern:

Zeitschriften und Zeitungen können ausschließlich vor Ort genutzt werden. Eine Bereitstellung an einem anderen Standort ist nicht möglich.

Bestellaufgabe:

Die Bestellung von gebundenen Zeitschriften- und Zeitungsbänden ist über den Katalog möglich. Wählen Sie unter Medienart: "Zeitschrift/Zeitung".

  • Suchen Sie mit dem Zeitschriftentitel oder mit der ISSN.
  • Folgen Sie der Verzweigung auf Hefte oder Bände.
  • Wählen Sie Ihr gewünschtes Heft oder Band aus und folgen dann dem weiteren Bestellablauf.

Ausnahmen:

  • Bestände vor 2002 (ausser es handelt sich um Bestand der Senatsbibliothek Berlin oder den Berlin-Studien)
  • nicht gebundene Hefte (meist aktueller Jahrgang)
  • Jahrgänge von denen Mikroformen vorhanden sind

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Informationsplätze in der Bibliothek oder an das Servicetelefon.

Kosten: kostenlos

Liegefrist: 6 Tag

Erledigungszeit:

Die Bereitstellung erfolgt im Durchschnitt nach 30 Minuten. In Ausnahmefällen erst nach 60 Minuten. (Wollen Sie eine Bestellung noch am selben Tag abholen, sollten Sie diese bis spätestens 19.20 Uhr, am Samstag bis 18.20 Uhr, aufgeben.)

Abholung:

AGB: Abholung erfolgt im Selbstabholbereich an den Serviceplätzen

BStB: Bereitstellung erfolgt im Untergeschoss des Lesesaals

Der VÖBB bietet Ihnen die Möglichkeit, Medien aller angeschlossenen Bibliotheken an Ihren gewünschten Ausgabeort innerhalb des Verbundes liefern zu lassen. Auch die Rückgabe ist an allen Standorten möglich. Der Service ist mit entsprechenden Gebühren verbunden.
Als zusätzliches Angebot bietet der VÖBB außerdem eine Lieferung nach Hause an.

Diese benötigt in der Regel zwei bis drei Werktage und kostet pro Medieneinheit 3,50 Euro, bei Medien aus dem Magazin der ZLB nur 2,50 Euro. Sie benötigen dafür einen gültigen Bibliotheksausweis des Verbunds der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) und bestellen einfach unter www.voebb.de. Als Ausgabeort wählen Sie „Lieferung nach Hause“. Die Ausleihquittung mit dem Rückgabedatum ist der Sendung beigefügt. Die Rückgabe ist in allen Bibliotheken des VÖBBs vor Ort möglich (gegebenenfalls kostenpflichtig) oder per Post als Rücksendung an die ausleihende Bibliothek.

Lieferort und Zeit
Die Lieferung nach Hause erfolgt an Ihre Postadresse. Die Angabe einer alternativen Lieferadresse ist nicht möglich.
Die Lieferung erfolgt i.d.R. innerhalb von 2-3 Werktagen.

Nicht angetroffen
Sollte unsere Transportfirma Sie einmal nicht antreffen, wird eine Benachrichtigungskarte im Briefkasten hinterlassen. Auf dieser ist vermerkt, wie Sie Ihre Lieferung erhalten können (Abholung beim Nachbarn, einer Packstation oder einer Postfiliale). Ggf. ist ein Rückruf nötig, um einen Übergabetermin zu vereinbaren.
Lassen Sie diese Optionen verstreichen, werden die Kosten trotzdem berechnet.

Verfolgung der Sendung/Sendestatus Eine Sendungsverfolgung im herkömmlichen Sinne ist nicht möglich. Sollte es doch einmal zu Verzögerungen kommen, wenden Sie sich bitte an lieferdienste@zlb.de.

Ausleihdatum/Nutzungszeitraum
Ihr Bibliothekskonto wird bei Übergabe an die Transportfirma mit dem bestellten Medium belastet. Den Rückgabetermin können Sie der der Lieferung beiliegenden Ausleihquittung entnehmen.

Rückversand/Rückgabe
Für den Rückversand sind Sie selbst verantwortlich, das betrifft die rechtzeitige Rücksendung, Porto und evtl. Haftung bei Verlust.
Die Rückgabe ist natürlich auch in allen Bibliotheken des VÖBB und der ZLB (ggf. gegen Transportgebühr in Höhe von 1,00 Euro) möglich.

Sie können auf www.voebb.de im Menüpunkt Mein Konto --> "Bereitstellungen" jederzeit sehen, ob für Sie etwas zu Abholung bereitsteht.

Oder Sie nutzen den kostenlosen Service bei Bereitstellung automatisch per Mail, SMS oder Post benachrichtigt zu werden. Dazu muss bei der Bestellung im Feld "Benachrichtigung per Brief, E-Mail oder SMS bei Bereitstellung?" ein "ja" gesetzt werden.
Ihre Mail- oder Handynummer können Sie unter www.voebb.de im Menüpunkt "Mein Konto --> E-Mail / SMS " eintragen.
**Für nichtzustellbare Benachrichtigungen übernehmen wir keine Haftung.

Ob eine Benachrichtigung erfolgen soll, entscheiden Sie bei jeder Bestellaufgabe.
Abholung
Ihre bereitgestellten Medien erhalten Sie im Selbstabholbereich.
Folgenden Medien können nur an den Serviceplätzen abgeholt werden:

  • Fernleihen
  • Zeitungen und Zeitschriften*
  • Nicht-Entleihbare Musik-CDs

* In der Berliner Stadtbibliothek erfolgt die Bereitstellung im Untergeschoss/Vorraum des Lesesaals.
Sie finden die Bereitstellungen unter Ihrem Abholcode. Dieser wird Ihnen online im Bibliothekskonto angezeigt. Außerdem steht er zusätzlich auf jedem Benachrichtigungsschreiben.
Der Abholcode setzt sich folgendermaßen zusammen:
Beispiel:
Ausweisnummer: 123114[56]109
Name: Markus [Mu]ster
Abholcode: 56 Mu

Leihen Sie bereitgestellte Medien bitte direkt an den Terminals im Abholbereich aus.
Wenn Sie eine Bereitstellung nicht entleihen wollen, lassen Sie diese bitte von unseren Mitarbeiter*innen stornieren.

Rückgabe

Zur Rückgabe brauchen Sie keinen Bibliotheksausweis.

Die Rückgabe erfolgt über Rückgabeautomaten, welche sich an beiden Standorten im Eingangsbereich befinden. An den 24-Stunden-Rückgabeautomaten (befinden sich an den Außenfassaden der beiden Standorte) können Sie rund um die Uhr Ihre Medien abgeben!*/**

*Bitte beachten Sie die Ausnahmen
** Sollten die 24-Stunden-Rückgabeautomaten aus technischen Gründen nicht zur Verfügung stehen und somit keine Rückgabe möglich sein, erfolgt keine Haftung für eine eventuelle Überschreitung der Leihfrist.

Folgende Medien und Geräte können nur an unseren Serviceplätzen (Rückgabe nur innerhalb der Öffnungszeiten der Servicetheken möglich) zurückgegegeben werden:

  • Fernleihen
  • Bestände der Artothek
  • Bibliothek der Dinge
  • Medien, die sich nicht zur automatisierten Verbuchung eignen und durch einen Aufkleber gekennzeichnet sind.
  • E-Reader und Tablets

Bei der Rückgabe Ihrer Medien erhalten Sie eine Quittung als Ausdruck oder per E-Mail. Bitte prüfen Sie immer sofort, ob alle von Ihnen abgegebenen Medien verzeichnet sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Serviceplätze.

Sie können die Medien aller angeschlossenen Bibliotheken des Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) bei uns abgeben und umgekehrt.

Aus der Artothek entliehene Kunstwerke können nur in der Amerika-Gedenkbibliothek zurückgegeben werden.

Bitte beachten Sie:
Nur die Rückgabe in der besitzenden Bibliothek ist kostenlos (die beiden Standorte der ZLB gelten bei der Rückgabe als eine Bibliothek). Bei einer Rückgabe in einer anderen Bibliothek entstehen Transportgebühren von 1,00 Euro. Die Gebühr wird pro Medium berechnet.

Ist die Leihfrist zum Zeitpunkt der Rückgabe bereits überschritten, wird ein Entgelt berechnet. Dieses Entgelt beträgt 0,25 Euro bzw. für Kinder und Schüler 0,10 Euro pro versäumten Kalendertag und Medieneinheit.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Bibliothekskonto mit dem entsprechenden Betrag erst nach der Rückgabe der Medien belastet wird und Ihr Benutzerkonto für Ausleihen in der Zentral- und Landesbibliothek ab einer Entgelthöhe von 10,00 Euro, bei Kindern und Schüler*innen ab 5,00 Euro gesperrt ist.

Sie finden ein Medium zu Hause nicht mehr? Sie haben das Gefühl, Sie hätten das Medium schon zurückgegeben, aber Ihr Bibliothekskonto ist damit noch belastet? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit eines Suchauftrages an.

Was passiert dann?

Wir prüfen innerhalb von 6 Wochen, ob das Medium wieder an seinem Standort ist. Das Medium erscheint in Ihrem Bibliothekskonto nicht mehr unter "Ausleihen" sondern unter „noch Verlust?“.

a) Das Medium wird gefunden: Dann werden wir Ihr Bibliothekskonto umgehend entlasten und angefallene Entgelte werden erlassen. Sie erhalten keine Nachricht.

b) Das Medium wird nicht gefunden: Nach einem Suchzeitraum von 6 Wochen müssen wir leider davon ausgehen, dass das Medium sich noch in Ihrem Besitz befindet oder bei Ihnen verlorengegangen ist. In diesem Fall sind Sie ersatzpflichtig. Der Suchauftrag wird automatisch zum Medienverlust. Es fallen nur Entgelte an, falls Sie den Suchauftrag nach Überschreitung der Leihfrist melden. In diesen Fällen wird das Entgelt bis zum Meldungstag berechnet.

c) Sie finden das Medium doch noch zu Hause. Dann sollten Sie es schnellstmöglich zurückbringen. Es gilt das ursprüngliche Leihfristdatum. Ist dieses schon überschritten, wird das Entgelt wie bei einer verspäteten Rückgabe berechnet.

Sie haben ein Medium beschädigt oder verloren? In diesem Fall sind Sie ersatzpflichtig.

Achtung:
Beschädigte Medien können immer nur in der besitzenden Bibliothek abgegeben werden.

In beiden Fällen melden Sie sich bitte immer am Serviceplatz. Bringen Sie das beschädigte Medium mit. Wir werden dann einen Medienverlust aufnehmen. Das Medium erscheint in Ihrem Bibliothekskonto dann nicht mehr unter "Ausleihen", sondern unter „Verlust zeigen“.

Auszug aus unseren Hinweisen zur Ausleihe
"Bitte prüfen Sie den Zustand und die Vollständigkeit der Medien bei der Ausleihe. Melden Sie offensichtliche Mängel sofort dem Personal, damit wir diese vermerken können. Sollten bei der Rückgabe keine Mängel vermerkt sein, müssen wir davon ausgehen, dass Sie als letzter Entleiher den Schaden verursacht haben. Gemäß den Benutzungsbedingungen sind wir dann berechtigt, Schadensersatz von Ihnen zu fordern."

Was passiert dann?

Innerhalb von zwei Wochen bekommen Sie von uns Post. Sie erhalten damit alle benötigen Informationen, um ein Ersatzexemplar beschaffen zu können. Bitte kaufen Sie nicht eigenständig einen Ersatz, da ggf. enge Vorgaben seitens der Bibliothek zur Auflage und Ausgabe bestehen.

Sie haben dann ca. vier Wochen Zeit, um den Ersatz zu besorgen und bei uns abzugeben. Sollte diese Zeit einmal nicht reichen oder der gewünschte Titel nicht beschaffbar sein, reicht eine kurze Rückmeldung an die im Brief genannte Abteilung. Es wird dann ggf. der Zeitraum verlängert und/oder ein anderer Titel benannt.

Welche Kosten entstehen?

  • (variable) Kosten für die Neuanschaffung
  • 2,50 Euro für den Ersatz des Verbuchungsträgers
  • 15,00 Euro Bearbeitungsentgelt (fällt nur an, wenn von Ihrer Seite keine Ersatzlieferung erfolgt)

Ihr Bibliothekskonto wird mit allen Entgelten erst beim Abschluss des Mediumverlustes belastet. Auch hier gilt wie beim Suchauftrag: Sollten Sie das Medium doch noch zu Hause finden, gilt das ursprüngliche Leihfristdatum. Ist dieses schon überzogen, wird das Entgelt wie bei einer verspäteten Rückgabe berechnet.

Gebührenzahlung

Die Entgelte sind in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) festgelegt.

Für zusätzliche Serviceangebote können Gebühren anfallen, die nicht in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin (BÖBB) festgelegt sind. Dazu gehören zur Zeit:

Der Stand Ihrer ausstehenden Gebühren inkl. detaillierte Auflistung über die einzelnen Positionen können Sie unter dem Menüpunkt „Mein Konto --> Gebührenkonto“ einsehen (ohne die Ausweisgebühr). 

Ihr Benutzerkonto ist für Ausleihen in der Zentral- und Landesbibliothek ab einer Entgelthöhe von 10,00 Euro gesperrt ist. Bei Verlängerung oder Ausstellung eines Bibliotheksausweises ist die Nutzung Ihres Ausweises erst nach Bezahlung aller, im Verbund angefallener Entgelte möglich.

Bei Fragen zu einzelnen Positionen können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wenden.

Zahlungsmöglichkeiten

Kassenautomat und Selbstverbucher

Zur Zahlung Ihrer Entgelte steht Ihnen ein Kassenautomat im Eingangsbereich der AGB und ein Kassenautomat in der BStB im Durchgang vor dem Cafe zur Verfügung. Für die Einzahlung benötigen Sie Ihre Bibliotheksausweisnummer oder Ihren Bibliotheksausweis.

Sie können sämtliche Entgelte, die im Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) enstanden sind, bezahlen.

Für die Zahlung mit EC-Karte können Sie auch die Selbstverbucher nutzen. Hier besteht nur die Möglichkeit alle angefallenen Entgelte zu bezahlen.

Hinweise zur Handhabung der Kassenautomaten:

  • Wählen Sie die Option „Verbund“ aus, begleichen Sie alle angefallenen Entgelte, die im VÖBB offen sind inkl. Ausweisgebühr. Unter dieser Option ist keine Teilzahlung möglich.
  • Wählen Sie die Option „Bibliothek“ aus, begleichen Sie alle angefallenen Entgelte in der ZLB. Hier ist auch eine Teilzahlung möglich.
  • Bei Teilzahlung muss der entsprechende Betrag passend eingeworfen werden. 
  • Es werden nur EC-Karten mit dem Aufdruck „girocard“ akzeptiert.

Auch mit der ZLB vereinbarte Raten können so eingezahlt werden.

Ratenzahlungen können vor Ort oder per E-Mail an mahnstelle@zlb.de beantragt werden, unter Angabe der Höhe der Rate und dem Beginn der Zahlung.

Hinweise zu den Bezahlarten

  • Bareinzahlungen sind mit den angegebenen Münzen/Scheinen möglich.
  • Scheine mit Wert über 50 Euro werden nicht angenommen.
  • Das Wechselgeld wird in Kleingeld ausgegeben. Sollte einmal keine Ausgabe von Wechselgeld möglich sein, wird dieses angezeigt. In diesem Fall ist eine Zahlung nur passend möglich.

Sollte beim Bezahlvorgang eine Störung auftreten, melden Sie sich bitte unverzüglich mit den entsprechend ausgegebenen Bons an den Serviceplätzen.

Wichtig: Die Kassenautomaten werden täglich komplett entleert. Es befindet sich nachts kein Wechselgeld in den Automaten!

Sie können Ihre in der ZLB angefallenen Entgelte auch bequem online begleichen. Dafür muss in Ihrem Benutzerkonto eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein.

In Ihrem Benutzerkonto auf www.voebb.de wird Ihnen die Bezahlkomponente nur dann angezeigt, wenn fällige Entgelte vorhanden sind oder eine Verlängerung der Ausweisgültigkeit möglich ist.

Möchten Sie Ihre offenen Entgelte bezahlen, können Sie das über den Button „Weiter zum Bezahlen“ durchführen. Hier werden Sie auf eine weitere Seite geführt, in der die zu bezahlenden Entgelte aufgeführt werden und Sie sich für eine bevorzugte Zahlart entscheiden können.

Mögliche Zahlarten:

  • Kreditkarte (Visa- oder Master-Card)
  • Sepa (herkömmliches SEPA-Lastschriftverfahren)

Sie können Ihre in der ZLB angefallenen Entgelte auch per Überweisung begleichen. Da die Gutschrift auf Ihrem Konto aber bis zu 14 Tage dauern kann, empfehlen wir bei ausstehenden Entgelten, die zu Ausleihsperren führen, die Zahlung vor Ort.

Folgende Daten brauchen Sie für die Überweisung:

Stiftung Zentral- und Landesbibliothek

BIC: BEVODEBB

IBAN: DE91 1009 0000 5708 920012

Kreditinstitut: Berliner Volksbank eg.
Verwendungszweck: ZLB/AGB 1420 plus Bibliotheksausweisnummer

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen, auf deren Grundlage die Nutzung der Standorte der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und ihre Angebote geregelt sind.