Sammeln und Archivieren
Zum Zweck des Sammelns und Archivierens bestimmt das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren (Novelle in 2021), dass jeder Verlag zwei Wochen nach dem Erscheinen eines in Berlin verlegten Werkes ein Exemplar unentgeltlich als Pflichtexemplar an die ZLB abzuliefern hat. Dies betrifft nicht nur die Veröffentlichungen der kommerziellen Buchverlage, sondern auch Literatur und Dokumente von institutionellen und privaten Selbstverlegern, soweit sie der Öffentlichkeit angeboten werden.
Zu den abgabepflichtigen Medienarten zählen:
- Druckwerke (auch Zeitungen, Zeitschriften, Noten und geographische Karten)
- elektronische Datenträger
- Tonträger und Filmwerke auf CD, DVD und anderen Medien
Eine eigene Verordnung regelt die Ablieferung von amtlichen Veröffentlichungen der Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin und seiner Bezirke an die ZLB, so dass auch diese umfassend im Bestand nachgewiesen sind. Manchen Verlegern ist die Abgabepflicht nicht bekannt. Stoßen wir auf fehlende Veröffentlichungen, nehmen wir Kontakt mit dem Verlag auf. Hinweise auf in Berlin erschienene Publikationen der letzten Jahre, die sich nicht in unserem Bestand befinden, nehmen wir gerne entgegen.
Hinweis zur Ablieferungspflicht für digitale Medienwerke:
Am 3. Juni 2021 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Änderung des Pflichtexemplargesetzes verabschiedet und am 22. März 2024 wurde die dazugehörige Verordnung erlassen. Seitdem unterliegen auch digitale Medienwerke der Ablieferungspflicht.
Die Ablieferung erfolgt über das dafür eingerichtete Webportal. Bei Fragen werfen Sie gerne einen Blick in die E-Pflicht Hilfe oder schreiben Sie an e-pflicht@zlb.de.
Elektronische Pflichtpublikationen in Berlin einreichen
Haben Sie eine elektronische Publikation in Berlin veröffentlicht? Dann sind Sie hier genau richtig!
Geschichte der Ablieferungspflicht in Berlin
Seit 1699 gibt es in Berlin eine Ablieferungspflicht für Druckwerke, die seinerzeit im Rahmen der Gesetzgebung des brandenburgisch-preußischen Staates verankert wurde. Die Veröffentlichungen gingen damals an die Churfürstliche (später Königliche) Bibliothek in Berlin, der Vorgängerin der heutigen Staatsbibliothek zu Berlin.
Die beiden Vorgängerinstitutionen der ZLB, die Berliner Stadtbibliothek (BStB) und die Amerika-Gedenkbibliothek (AGB), haben das Pflichtexemplarrecht für Berlin seit 1960 (BStB für Ost-Berlin) bzw. 1965 (AGB gemeinsam mit der Universitätsbibliothek der FU Berlin für West-Berlin). Nach der Wiedervereinigung wurde 1994 das Pflichtexemplarrecht für ganz Berlin der BStB übertragen. Seit der Fusion beider Bibliotheken im Jahr 1995 liegt es bei der ZLB.
Kontakt
Referat Pflichtexemplare
Druckwerke, Daten- und Tonträger
Mail pflichtexemplarstelle@zlb.de
E-Pflicht
Digitale Publikationen
Mail e-pflicht@zlb.de
Adressen
Adresse für die Ablieferung von Pflichtexemplaren an die Zentral- und Landesbibliothek Berlin.
Post- und Lieferanschrift
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Referat Pflichtexemplare
Breite Str. 30 - 36
10178 Berlin
Adresse für die Ablieferung von amtlichen Veröffentlichungen des Landes Berlin.
Post- und Lieferanschrift
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Referat Pflichtexemplare
Breite Str. 30 - 36
10178 Berlin
Mail ads-pflicht@zlb.de